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   BVerwG, 22.12.1994 - 2 B 54.94   

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https://dejure.org/1994,11783
BVerwG, 22.12.1994 - 2 B 54.94 (https://dejure.org/1994,11783)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1994 - 2 B 54.94 (https://dejure.org/1994,11783)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1994 - 2 B 54.94 (https://dejure.org/1994,11783)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz wegen fehlender Rechtfertigung der unterschiedlichen Zulageregelung im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) - Umfang der richterlichen Aufklärungspflicht - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 20.91

    Beamtenversorgung - Rentenanrechnung - Nebentätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 2 B 54.94
    Die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung der angefochtenen Entscheidung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Januar 1990 - BVerwG 6 C 11.87 - (Buchholz 240 § 47 Nr. 6) und vom 28. Januar 1993 - BVerwG 2 C 20.91 - (BVerwGE 92, 41) liegt ebenfalls nicht vor.
  • BVerwG, 03.01.1990 - 6 C 11.87

    Ermächtigungsgrundlage für die Verordnung zur vorläufigen Regelung von

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 2 B 54.94
    Die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung der angefochtenen Entscheidung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Januar 1990 - BVerwG 6 C 11.87 - (Buchholz 240 § 47 Nr. 6) und vom 28. Januar 1993 - BVerwG 2 C 20.91 - (BVerwGE 92, 41) liegt ebenfalls nicht vor.
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 2 B 54.94
    Eine Abweichung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89

    Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 2 B 54.94
    Regelungen dieser Art sind daher nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer erweiternden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (vgl. Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - m.w.N. und vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 13.91 - ).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 2 B 54.94
    Im übrigen gebietet die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht den Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> m.w.N.).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 2 B 54.94
    Eine Abweichung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 2 B 54.94
    Eine Abweichung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - ; vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 2 B 54.94
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts, höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 13.91

    Versorgung von Zeitsoldaten - Übergangsgebührnisse bei Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 2 B 54.94
    Regelungen dieser Art sind daher nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer erweiternden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (vgl. Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - m.w.N. und vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 13.91 - ).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 2 B 54.94
    Das ist aber für die Frage der Abweichung ohne rechtliche Bedeutung (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 B 19.95

    Vereinbarkeit der Besoldung von Beamten mit dem Gleichheitssatz - Anspruch eines

    Regelungen dieser Art sind daher nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer erweiternden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (vgl. Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - m.w.N. und vom 25. Juni 1992 - BVerwG 2 C 13.91 - sowie Beschlüsse vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 2 B 54.94 - und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 2 B 107.94 -).
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